Die neue Abgeltungssteuer ab 1.1.2009


Die neue Abgeltungssteuer bricht radikal mit dem noch bestehenden Steuersystem. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapiere spricht von der „größten Steuererhöhung, die eine Regierung je in ein Gesetz gegossen hat.“ Damit der Staat auf jeden Fall an unser Geld kommt, lässt er gleich von den Geldinstituten an das Finanzamt abführen. Demnächst lasse ich meine Kunden wohl direkt an das Finanzamt bezahlen, damit sofort abkassiert werden kann 🙂
Der Sparerfreibetrag wird für allein Stehende von 1.421 Euro auf 801 Euro gesenkt und für Verheiratete von 2.842 Euro auf 1.602 Euro pro Jahr.

Bisher galt:

  • Keine Steuerpflicht auf Kursgewinne außerhalb der einjährigen Spekulationssteuerfrist und auf Dividenden sowie Kursgewinne innerhalb der Spekulationspflicht nur halbe Besteuerung (persönlicher Steuersatz).
  • Die Deklaration der Kapitaleinkünfte war durch den Anleger erforderlich und trotz Kontenabrufverfahren bestand nur ein geringes Risiko für den Anleger bei Verschweigen ertappt zu werden.

Ab 1.1.2009 gilt:

  • Aufhebung der Spekulationsfrist und Streichung des Halbeinkünfteverfahrens. Dadurch entsteht eine Doppelbesteuerung von Dividenden, da diese ja bereits der Körperschaftsteuer auf Unternehmensebene unterliegen.
  • Mit der Abgeltungssteuer von 25% ist dann die Steuerpflicht des Anlegers abgegolten.

Merkwürdig finde ich auch, dass zwar alle Arten von Kapitalgeschäften besteuert werden, aber Kursverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen, nicht aber mit positiven Zinsgutschriften. Das Bedeutet, dass Verluste aus den einzelnen Anlagesparten nur getrennt in das Folgejahr übertragen werden. Die Verrechnung mit anderen Einkünften ist folglich nicht mehr möglich. Für Zertifikate gilt seltsamerweise nicht der 31.12.2008 als Stichtag für die alte Regelung, sondern der 14.3.2007. Wenn man eine Lebensversicherung verkauft, muss man weiterhin die Anlage KAP, SO und AUS ausfüllen.
Der einzige Lichtblick der neuen Regelung ist für mich die Gerechtigkeit, da der Staat an der Quelle (depotführenden Bank oder Fondsgesellschaft) abgreift und nicht wie bisher nur der ehrliche Anleger bezahlt.

TIPP:
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25%, rate ich, alle Kapitalerträge in der Anlage KAP anzugeben. Die Differenz zu den bereits abgeführten Steuern wird dann vom Finanzamt erstattet.